15 Tipps zum Steuern sparen

Steuern sparen

Als Arbeitnehmer Steuern sparen und am Jahresende eine möglichst hohe Steuerrückerstattung erhalten – diesen Wunsch hat wohl jeder.  Aber insbesondere dann, wenn Sie ein Kleingewerbe führen, müssen Sich sich mit dem Thema Steuern auseinander setzen. Aus dem Wunsch wird sehr schnell eine Pflicht. Wir möchten Ihnen mit der Checkliste “15 legale Steuertipps” helfen.

Steuern sparen

Die meisten Deutschen gelten als Arbeitnehmer, weil hierunter Angestellten und Arbeiter fallen, wobei es unerheblich ist, ob das Arbeitsverhältnis befristet, unbefristet oder in Teilzeit ausgeführt wird.  Die gute Nachricht hierbei ist, dass Sie alle Kosten, welche mit dem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehen, voll oder teilweise von der Steuer absetzen können. Hierunter fallen Arbeitsmittel, Versicherungen, Arbeitsweg, Berufsbekleidung, Computer und Handys und somit ein beachtlicher Teil Ihrer Ausgaben. Betrachten wir im Folgenden also die Details und Möglichkeiten.

Bitte beachten: dieser Artikel ist eine informative Veröffentlichung und stellt keine Steuerberatung dar. Bitte nutzen Sie diese Checkliste als Inspirationsquelle für Ihr nächstes Gespräch mit dem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

 

1. Restaurant von der Steuer absetzen

Der Restaurantbesuch mit Kollegen und Vorgesetzten fällt in die Rubrik Bewirtungskosten. Sie können Bewirtungskosten vollkommen legal von der Steuer absetzen,  wenn der Anlass ein beruflicher war. Ganz häufig ist dies bei  Dienstjubiläen aber auch Ein- und Ausständen der Fall. Wenn Sie ein Gewerbe betreiben, können Sie ebenso Geschäftsessen zur Neukundengewinnung steuerlich geltend machen aber auch die Bewirtung Ihrer Kunden. In jedem Fall sollten Sie sich entsprechende Bewirtungsbelege vom Restaurant oder Caterer ausstellen lassen.

Um die Ausgaben im Restaurant von der Steuer absetzen zu können, ist entscheidend, ob es sich um private oder geschäftliche Angelegenheiten handelt. Partys am Abend werfen Fragen auf. Findet die Feier hingegen während der Arbeitszeit und auf dem Firmengelände statt, wird das Finanzamt die Belege in den meisten Fällen anerkennen.

 

2. Was sind Arbeitsmittel?

Arbeitsmittel sind ein weitreichender Begriff aus der Welt der Steuern. Was sind Arbeitsmittel also? Hierunter fallen Dinge, die Sie zur Ausübung Ihres Berufs benötigen. Für Ihr Gewerbe zum Beispiel Ihre Buchhaltungssoftware.

Wenn Sie erreichbar sein müssen und Ihr iPhone deshalb beruflich nutzen, können Sie den beruflichen Anteil (z.B. 30%) steuerlich geltend machen. Noch besser gestaltet sich die Situation, wenn Sie ab und an im Homeoffice, also von zuhause arbeiten, weil dann auch Ihr Bürostuhl zuhause, der Schreibtisch aber auch Arbeitsmaterial wie Papier, Kuvertes, etc. als Arbeitsmittel gelten. Interessant wird es, wenn Sie für die Ausübung Ihres Berufs einen Laptop benötigen, weil Sie den beruflich genutzten Anteil wie beim Laptop, ebenso von der Steuer absetzen können. Dies gilt auch für Drucker sowie sämtliches Zubehör, Taschen, Maus, Kabel, Adapter, usw. sammeln Sie deshalb alle Belege sorgfältig, es zahlt sich wirklich aus.

Arbeitsmittel absetzen zum Steuern sparen2.1 Homeoffice

Um den beruflichen Anteil glaubhaft zu machen, sollten Sie eine Liste der Homeoffice Tage führen. Seit Corona gibt es hierfür weitere Erleichterungen und Pauschalen die angesetzt werden können. Das HomeOffice eignet sich deshalb gut zum Steuern sparen. Wenn Sie ein Kleingewerbe betreiben, ist es ohnehin logisch, dass für Abrechnung und Verwaltung entsprechendes Equipment benötigt wird. Einen wichtigen Aspekt gibt es hierbei jedoch zu beachten: sobald ein Arbeitsmittel mehr als 487,90 Euro kostet, muss der Betrag auf mehrere Jahre aufgeteilt werden. Die Steuerersparnis verlagert sich damit zum Teil ins Folgejahr. Hintergrund sind die unterschiedlichen Abschreibungszyklen für Güter. Das Finanzamt geht z.B. bei einem Laptop von drei Jahren Nutzungsdauer aus, während Büromaterial und Verbrauchsmaterial wie Locher, Handyladegerät, etc. zu 100% im selben Jahr abgeschrieben werden kann.

 

 

3. Rezeptfreie Medikamente von der Steuer absetzen

Die Werbungskosten sind ein großes Feld und bieten umfangreiche Möglichkeiten zum Steuern sparen. Es lohnt sich deshalb, umfassend Belege zu sammeln. Was die wenigsten wissen: Sie können auch rezeptfreie Medikamente von der Steuer absetzen. Wenn Sie Medikamente kaufen, sollten Sie deshalb immer die Quittung und das Rezept aufheben. Zwar muss nachgewiesen werden, dass die Medikamente medizinisch notwendig waren, ein Grünes Rezept ist in diesem Fall jedoch oft schon hilfreich. Tipp: lassen Sie das grüne Rezept vom Apotheker als Quittung abstempeln und reichen Sie es mit ein. Ihr Finanzamt wird fallbezogen entscheiden und mit etwas Glück die Belege anerkennen.

 

4. Auto fahren und Steuern sparen

Nachdem auch der Arbeitsweg Kosten verursacht, kann dieser Aufwand ebenso steuerlich geltend gemacht werden. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass nicht die tatsächlich angefallenen Kosten, sondern Pauschalen die Steuerersparnis bestimmen. Die gute Nachricht: alle Arbeitnehmer können pauschal einen Betrag von 1.000,00 Euro pro Jahr steuersenkend geltend machen. Die Pauschale vereinfacht die Steuererklärung deshalb erheblich. Die Faustregel besagt, dass es sich ab einem Arbeitsweg von 15 Kilometer lohnt, die Abrechnung via Kilometerpauschale zu nutzen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie den Weg zu Fuß (kostenlos) oder im Neuwagen (teuer) zurück legen. Pauschal 30 Cent pro Kilometer werden steuerlich für den Arbeitsweg berücksichtigt.

Übrigens:  ein Unfall auf dem Arbeitsweg kann ebenso zum Steuern sparen beitragen, weil die Kosten für die Reparatur oder das Mietauto steuermindernd berücksichtigt werden können. Natürlich wünschen wir diesen Fall Niemandem.

 

4.1 Pkw Stellplatz von der Steuer absetzen

Wer auf das Auto angewiesen ist, benötigt auch einen Stellplatz. Fallen hierfür Kosten an, etwa weil eine Parkplakette, Anwohnerausweis oder Stellplatzmiete anfällt, dann können diese Ausgaben im Rahmen der doppelten Haushaltsführung den Werbungskosten angerechnet werden. Auch hier entsteht schnell ein vierstelliger Betrag, welcher die eigene Steuerlast reduziert.

 

4.2 Fahrtkosten Kleingewerbe

Wenn Sie ein Kleingewerbe betreiben, können Sie natürlich auch die Entfernung abrechnen, welche hiermit in Verbindung steht. Kundenbesuche, die Fahrt zum Geschäftsessen aber auch Fahrtstrecken für beruflich bedingte Behördengänge oder Einkäufe zählen hierzu. Es empfiehlt sich hierbei, ein Fahrtenbuch anzulegen, weil Sie dann einerseits sicher gehen, wirklich alle beruflichen Fahrten steuerlich optimal zu nutzen aber gleichzeitig auch einen Nachweis gegenüber dem Finanzamt haben.

 

4.3 Bahnticket von der Steuer absetzen

Bahnticket von Steuer absetzenDie 1000,00 Euro Fahrtkostenpauschale ist eine beliebte Möglichkeit, weil die Nutzung besonders einfach ist. Die Kilometerpauschale wird hingegen häufig von Autofahrern genutzt. Die dritte Option zum Steuern sparen ist das Bahnticket. Denn wer mit Bus, Bahn oder ICE fährt, hat die Möglichkeit statt der 30 Cent Kilometerpauschale die tatsächlichen Ticketkosten in der Steuererklärung anzugeben. Der Arbeitsweg bietet somit drei unterschiedliche Möglichkeiten zum Steuern sparen.

Denken Sie hierbei auch an Fahrten zu Messen und Fachvorträgen. Auch hier lässt sich das Bahnticket von der Steuer absetzen. Vollkommen legal. Einen entsprechenden Nachweis für die berufliche Verwendung des Tickets sollten Sie aber in jedem Fall aufbewahren.

 

5. Prämien erhalten und Steuern sparen

Wer viel reist, erhält Flugmeilen, BahnComfort Punkte oder Bonuspunkte. Wenn Sie also beim Tanken oder beim Einkaufen Geld verdienen indem Sie Punkte und Cashback erhalten, kann je nach Umsatz eine beachtliche Summe zusammen kommen.  Der Wert dieser Prämien zählt ganz eindeutig zum Arbeitslohn und ist damit generell erstmal steuerpflichtig.

Nachdem es jedoch ziemlich schwierig ist, den exakten Wert der diversen Punkte, Meilen und Boni zu erreichnen, hat der Gesetzgeber zur Vereinfachung für Sachprämien einen Freibetrag von 1080,00 Euro jährlich festgelegt. Bis zu diesem Betrag sind Sachprämien steuerfrei. Im Idealfall können Sie demnach die Reisekosten steuerlich nutzen und zusätzlich steuerfrei Prämien genießen.

 

6. Kosten für die Ausbildung rückwirkend vom Finanzamt

Wer immer tut was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist. Weiterbildung steht deshalb im Fokus und wird auch vom Staat mit einer besonders großzügigen Regelung honoriert. Die Ausbildungskosten oder die eines Studiums / Fortbildung können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Interessant hierbei ist, dass dies nicht nur für das jeweilige Steuerjahr gilt, sondern bis zu sieben Jahre rückwirkend möglich ist. Es empfiehlt sich deshalb gerade für Berufsanfänger,  noch einmal ganz genau die Ausgaben der vergangenen Jahre zur prüfen. Fahrtkosten zur Lerngruppe, Studienmaterial, Bücher, Trainingsgebühren aber auch die Studentenwohnung können hierbei in Betracht gezogen werden. Besonderheiten ergeben sich beim berufsbegleitenden Studium. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater um Rat.

Auslandsreisen, welche der beruflichen Fortbildung dienen, lassen sich ebenfalls als Werbungskosten von der Steuer absetzen. So können Sie z.B. eine Nutzerkonferenz im Ausland aber auch Sprachreisen in bestimmten Fällen steuerlich geltend machen.

 

7. Kleidung von der Steuer absetzen

Sehr umstritten und oft diskutiert: Kleidung von der Steuer absetzen. Die Kosten für Berufskleidung können nämlich nur solche Arbeitnehmer von der Steuer absetzen, deren Berufskleidung ausschließlich im jeweiligen Beruf getragen wird.

Eine Handwerkerhose lässt sich hierbei sehr eindeutig zuordnen. Bei Anzügen gestaltet sich die Sache hingegen deutlich schwieriger, weil diese auch privat getragen werden können. Es spielt hierbei leider keine Rolle, welche Kleidung Sie privat tragen. Einige Firmen bieten deshalb Kleidung mit Firmenlogo an. Diese ist dann eindeutig als Berufskleidung identifizierbar und ermöglicht es, Hemd, Krawatte und Anzug von der Steuer absetzen zu können. Generell ist Kleidung von der Steuer absetzen also eher schwierig und sehr stark vom Einzelfall abhängig.

 

7.1 Reinigungskosten von der Steuer absetzen

Die Berufskleidung senkt die Steuerlast. Da ist naheliegend, auch die Reinigungskosten unter die Lupe zu nehmen. Diese sind nämlich ebenfalls als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung absetzbar. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie privat zu Hause reinigen oder die Kleidung in eine Reinigung geben. Wenn Sie selbst waschen, können Sie pro Kg Wäsche 0,48 Euro steuerlich geltend machen. Geben Sie die Kleidung hingegen in eine Textilreinigung, benötigen Sie eine Quittung welche explizit „Reinigung von Berufskleidung“ ausweist.

 

8. Freistellungsaufträge für Kapitalerträge optimal nutzen

Steuern sparen

Die Zinsen befinden sich auf einem historischen Tief.  Gerade weil Sie als Sparer kaum noch Zinsen erhalten, ist es umso wichtiger, einen Freistellungsauftrag zu stellen. Mit diesem können Sie Steuern sparen, genau genommen Zins- und Kapitalertragssteuer. Der Freistellungsauftrag gestattet jedem Sparer völlig legal bis 801,00 Euro Steuerfreie Einnahmen jährlich. Hierunter fallen Dividenden, Zins- und Kursgewinne. Bei Verheirateten verdoppelt sich der Freibetrag entsprechend auf 1602,00 Euro. Der Freistellungsauftrag kann auf mehrere Banken und Versicherungen aufgeteilt werden, darf in Summe aber nicht die genannte Obergrenze überschreiten.

Wichtig ist, dass seit 2016 der Bank die Steuer-Identifikationsnummer vorliegen muss. Für alte Freistellungsaufträge (vor 2011) muss deshalb ein neuer Auftrag gestellt werden. Die Einreichung eines Freistellungsauftrages ist bei Banken kostenfrei möglich.

 

9. Ausgaben vorziehen oder auf 2022 verlagern

Ausgaben werden dem Kalenderjahr zugeordnet, in welchem Sie anfallen. Manche Ausgaben lassen sich flexibel unterschiedlichen Jahren zuordnen, ein Fakt mit dem sich gut Steuern sparen lässt. Nehmen wir an, eine größere Reparatur oder Umbau stehen an. Sie können die Handwerkerrechnung dann im alten Verlagen oder im neuen Jahr und entsprechend die Kosten in 2021 oder 2022 geltend machen.

Die Berechnung des idealen Zeitpunktes erfordert etwas Geschick, Ihr Steuerberater beherrscht diese Disziplin aber sicherlich. Sind Freibeträge z.B. für haushaltsnahe Dienstleistungen im alten Jahr bereits ausgeschöft, kann die Zahlung ins neue Jahr verlagert werden. Oder im anderen Fall durch eine Vorauszahlung ins alte Steuerjahr manövriert werden. So können Sie vollkommen legal Steuern sparen.

 

10. Schenken und Steuern sparen

Nichts ist so sicher wie der Tod. Helfen Sie Ihren Kindern und Enkeln bei der Erbschaft Steuern sparen, indem Sie die Freibeträge optimal nutzen. Für die Schenkung von Großeltern an Enkel sind aktuell nur 200.000,00 Euro steuerfrei. Erfolgt die Schenkung hingegen zunächst an die Kinder und von dort an die Enkel, können 400.000,00 steuerfrei übertragen werden. Zugegeben: keine Option für die jährliche Steuerklärung aber im Sterbefall eine wichtige Option zum Steuern sparen bei Erbschaften.

 

11. Steuern sparen mit haushaltsnahen Dienstleistungen

Die Regelung zu haushaltsnahen Dienstleistungen ist noch relativ jung und wurde von der Bundesregierung entwickelt um die Schwarzarbeit einzudämmen. Mit Erfolg. Haushaltsnahe Tätigkeit liegen dann vor, wenn  Sie als Privatperson Dienstleistungen in Auftrag geben, die ansonsten Mitglieder Ihres Haushalts übernehmen würden. Ganz klassisch fallen hierunter Reinigung der Wohnung, Gartenarbeiten, Kochen, Kinderbetreuung aber auch der Winterdienst. Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus leben, sollten Sie die Nebenkostenabrechnung speziell auf diese Art Dienstleistungen überprüfen. Hiermit lassen sich ganz einfach und legal Steuern sparen .

Der Vorteil: Sie können Dienstleistungen bis zu einem Volumen von 20.000,00 Euro jährlich zu einem Fünftel  in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Der steuerlich relevante Anteil liegt demnach bei bis zu 4.000,00 Euro jährlich. Ein beachtliches Steuersparpotential!

 

12. Handwerker Kosten steuerlich gelten machen

Fassade streichen, Teppich verlegen, Badsanierung –  neben den haushaltsnahen Dienstleistungen lassen sich auch die Handwerker Kosten steuerlich geltend machen. Relevant ist jeweils der Teil der Rechnung, der auf Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten entfällt. Das Material kann nicht berücksichtigt werden. Wie auch bei den haushaltsnahen Dienstleistungen werden die Kosten zu einem Fünftel anerkannt, sofern die Rechnung elektronisch bezahlt wurde (Überweisung / Kartenzahlung).

Hiermit lassen sich zusätzlich Kosten in Höhe von bis zu 1.200,00 Euro von Ihrer Steuerschuld abziehen.

 

13. Maklergebühren von der Steuer absetzen

Gute Nachricht: Wenn Sie berufsbedingt umziehen müssen, können Sie die Kosten für den Immobilienmakler von der Steuer absetzen. Dies ist der Fall, wenn der Umzug rein beruflich erfolgt aber auch dann der Fall, wenn sich der Arbeitsweg deutlich verkürzt. Das Finanzamt erkennt in diesen Fällen die entstandenen Umzugskosten als Werbungskosten an und hierzu gehören dann natürlich auch Maklergebühren. Auslagen für Kaution lassen sich hingegen nicht anrechnen.

 

14. Fitnessstudio von der Steuer absetzen

Die Beiträge für das Fitnessstudio können auf die Dauer ganz schön ins Geld gehen. Umso besser, dass sich diese Ausgaben unter bestimmten Umständen steuerlich absetzen lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Training zur Heilung einer Verletzung oder Krankheit dient. So, wie beispielsweise Gesundheitskurse steuerliche Vorteile bringen, kann also auch das Fitnessstudio zum Steuern sparen genutzt werden. Hierbei unbedingt die beschriebene Reihenfolge einhalten:

Daumen hoch mit Fitness von Steuer absetzenZunächst benötigt man ein ärztliches Attest. Aus diesem muss hervor gehen, dass der Besuch des Fitnessstudios zur Linderung der Krankheit beiträgt. Das Finanzamt spricht in diesem Fall von außergewöhnlicher Belastung.

Damit man das Fitnessstudio von der Steuer absetzen kann, muss dieses verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Das Training muss unter fachmännischer Aufsicht z.B. eines Physiotherapeuten stattfinden und das Studio muss entsprechende Geräte vorweisen können. Ist dies der Fall, können Sie dort trainieren.

Zugegeben: die Option ist nicht ganz einfach und eignet sich auch nur für Personen mit entsprechender Erkrankung. Es ist aber tatsächliche eine Möglichkeit, mit der Sie drei Ziele gleichzeitig erreichen: Trainieren, Gesund werden und Steuern sparen, indem Sie das Fitnessstudio von der Steuer absetzen .

 

15. Wann muss ich eine Steuererklärung machen?

Draußen bestes Wetter und man sitzt genervt im Wohnzimmer und quält sich mit Belegen herum. Am schlimmsten ist es, wenn sich nach Tagen voller mühsamer Arbeit herausstellt: eine Nachzahlung ist fällig! In vielen Fällen ist die Steuererklärung auch für Arbeitnehmer verpflichtend einzureichen. Geschieht dies nicht, kann das Finanzamt eine Schätzung vornehmen und diese kann schmerzhaft sein. Deshalb sollten Sie sich unbedingt mit der Einkommenssteuer auseinander setzen, insbesondere dann, wenn sie einen Zweitjob ausüben, Mieteinnahmen erzielen oder ein Kleingewerbe betreiben. Hintergrund ist, dass grundsätzlich alle Einkünfte steuerpflichtig sind, im Rahmen der Gehaltsabrechnung aber nur das Gehalt berücksichtig wird. Alles Andere müssen Sie deshalb im Rahmen der Jahressteuererklärung dem Finanzamt mitteilen, es sei denn, die Freigrenze von 410 Euro im Jahr wurde unterschritten. Wenn Sie also mit Aktien Geld verdienen oder mit Provisionen Ihr Einkommen aufbessern, müssen diese Einnahmen dem Finanzamt mitgeteilt werden.

Die Steuererklärung müssen Sie also machen, wenn Sie neben dem gewöhnlichen Gehalt weitere Einkommen erzielen. Denken Sie hierbei auch an Krankengeld und Zinseinnahmen. Details erläutert Ihnen gerne Ihr Steuerberater.

 

15.1 Wann sollte ich eine Steuererklärung machen?

Gute Nachricht: Seit 1. Januar 2017 ist der Grundfreibetrag um 168 Euro auf 8.820 Euro erhöht worden. Bis zu dieser jährlichen Einkommenshöhe müssen Sie als Single keine Steuern zahlen. Eingetragenen Lebenspartnern steht entsprechend das Doppelte, also 17.640,00 Euro steuerfreies Einkommen zu.

Eine freiwillige Steuererklärung sollten Sie machen, wenn Sie Unterhalt an einen früheren Lebenspartner zahlen. Bis zu 13.805,00 Euro berücksichtigt das Finanzamt hierbei – eine stolze Summe! Bedingung ist hierbei, dass der Empfänger die Unterhaltszahlung als Einkommen versteuert.

Lohnenswert ist die Steuererklärung häufig auch für Familien, weil die Kinderbetreuung steuerlich abzugsfähig ist. Bis zu 4.000 Euro pro Kind und Jahr akzeptiert das Finanzamt als Sonderausgabe, die Ihnen beim Steuern sparen erheblich helfen wird.

 

Zusammenfassung: 15 Tipps zum Steuern sparen

Ja, die Steuerlast in Deutschland ist hoch. Deutschland steht weltweit an der Spitze wenn es um Abgaben und Steuerbelastung geht. Gleichzeitig zeigen die 15 Tipps zum Steuern sparen aber auch, dass uns der Gesetzgeber einige Möglichkeiten zum Steuern sparen lässt. Belege aufheben ist immer eine Empfehlung. Ein guter Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein kann sich ebenfalls lohnen.

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Von Chris